AGB’S

INDUSTRIE 4.0

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 § 1.Allgemeines

1. Unsere sämtlichen Lieferungen und Leistungen erfolgen grundsätzlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese werden auch Grundlage aller zukünftigen geschäftlichen Beziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Kunden sind für PROCON SYSTEM GMBH außer im Falle einer ausdrücklichen Anerkenntnis unverbindlich, auch wenn PROCON SYSTEM GMBH der Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Unsere Angebote sind bis zum Vertragsabschluss stets frei bleibend und unverbindlich, es sei denn, PROCON SYSTEM GMBH hat diese ausdrücklich in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet.
3. An verschiedenen Stellen, z. B. auf Internetseiten, Prospekten, Abbildungen, Zeichnungen und Beschreibungen sind die von uns angebotenen Produkte ebenfalls zu ersehen. Diese sollen, und dies nur, wenn sie von uns stammen, über die Produkte informieren, gelten aber in keinem Fall als zugesichert bzw. garantiert. Es gelten nur die von PROCON SYSTEM GMBH zur Verfügung gestellten Leistungsbeschreibungen. Für Werbeaussagen Dritter stehen wir ausdrücklich nicht ein.
4. Angegebene Lieferzeiten und Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, gelten jedoch nur als ungefährer Anhaltspunkt und nur dann als verbindliche Zusage, wenn hierüber eine entsprechende Vereinbarung zustande gekommen ist.
5. Unsere Preise sind kalkuliert mit den zum Zeitpunkt der Kalkulation gültigen Preise, Zölle, Steuern und anderen Abgaben, zuzüglich den anfallenden Verpackungs- und Versandkosten. Wir sind gegenüber Unternehmen berechtigt, nach Vertragsschluss den entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Gegenüber Verbrauchern sind wir dies, wenn die Waren nicht innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss geliefert werden sollen.
6. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. PROCON SYSTEM GMBH übernimmt für von ihr zu liefernde und zu installierende Gegenstände kein Beschaffungsrisiko. PROCON SYSTEM GMBH ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, soweit PROCON SYSTEM GMBH trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages ihrerseits den Liefergegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit von PROCON SYSTEM GMBH für Vorsatz oder Fahrlässigkeit nach Maßgabe des § 4 bleibt unberührt. PROCON SYSTEM GMBH wird den Käufer unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn sie zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; in diesem Fall erstattet PROCON SYSTEM GMBH schon geleistete Anzahlungen unverzüglich zurück.

  § 2.Zahlung

1. Unsere Preise verstehen sich stets ohne der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Diese wird auf der Rechnung ausgewiesen. Kosten für Verpackung und Versand sind hierin noch nicht enthalten; diese gesondert anfallenden Kosten können bei PROCON SYSTEM GMBH erfragt werden.
2. Unsere Rechnungen sind zur Bezahlung fällig bei Lieferung. Der Käufer kommt ohne weitere Erklärungen des Verkäufers 10 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Mit Eintritt des Verzuges sind wir in jedem Falle berechtigt, gegenüber Verbrauchern Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten und gegenüber Unternehmen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Des weiteren weisen wir darauf hin, dass mit Überschreitung des Zahlungsziels ohne vorherige Ankündigung oder weitere Zahlungsaufforderung der Erlass eines Mahnbescheides beantragt werden wird. PROCON SYSTEM GMBH ist berechtigt, Abschlagsrechnungen über die gesamten Forderungen gegen den Kunden zu legen, wenn – auch teilweise – Zahlungsausfälle über gesetzte Zahlfristen hinaus eingetreten sind. Erst nach Bezahlung durch den Kunden wird PROCON SYSTEM GMBH die ihr obliegenden Leistungen fortsetzen.
3. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst dann als Zahlung, wenn diese eingelöst sind. Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers. Die Zahlung per Wechsel bedarf jedoch in jedem Fall einer gesonderten Vereinbarung.
4. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln, für die PROCON SYSTEM GMBH nach Maßgabe des § 4 einzustehen hat, steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung – insbesondere einer Mängelbeseitigung – steht. Der Käufer darf gegen unsere Kaufpreisforderung nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
5. Kommt der Käufer mit der Bezahlung einer unserer Rechnungen in Verzug, so werden, ungeachtet der etwaigen Hereinnahme von Wechseln, unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig. Ferner sind wir berechtigt, vor weiteren Lieferungen Barzahlung zu verlangen. Die vorgenannten Rechte stehen uns auch dann zu, wenn sonstige Umstände die Zahlungsfähigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, wie insbesondere Konkurs, gerichtlicher oder außergerichtlicher Vergleich, Wechselprotest, gegen den Kunden gerichtete Zwangsvollstreckung, usw.

§ 3.Versand; Rücknahme

1. Erfüllungsort ist der Unternehmenssitz von PROCON SYSTEM GMBH. Auf Wunsch versendet PROCON SYSTEM GMBH bestellte Ware auch an die vom Käufer gewünschte Adresse. Der Käufer trägt die Kosten der Versendung von dem Ort der Niederlassung von PROCON SYSTEM GMBH ab, es sei denn, die Kosten überschreiten ein angemessenes Verhältnis zwischen Versandkosten und Wert des Liefergegenstandes.
2. Frachtkostenerhöhungen nach Vertragsabschluss sowie zusätzliche Kosten, die durch Behinderung oder Verzögerung des Transports durch von uns nicht zu vertretende Umstände entstehen, sind vom Käufer zu tragen. Nehmen wir Waren, egal aus welchem Grund, ganz oder teilweise zurück, ohne das hier eine Verpflichtung besteht, so hat der Käufer für die hierdurch entstehenden Kosten aufzukommen.

§ 4.Haftung für Mängel

1. PROCON SYSTEM GMBH hat Sachmängel der Lieferung, welche sie von Dritten bezieht und unverändert an ihre Kunden weiterliefert, nicht zu vertreten; die Verantwortlichkeit für Vorsatz oder Fahrlässigkeit nach dieser Vorschrift im übrigen bleibt unberührt. Ist der Auftraggeber Unternehmer, dann gilt: Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Dem Kunden steht ein Recht zum Rücktritt erst nach 2-maliger erfolgloser Nachbesserung zu.
2. Für Sachmängel, einschließlich des Fehlens zugesicherter Eigenschaften stehen wir, sofern wir diese Mängel zu vertreten haben, ein. Dem Auftraggeber als Verbraucher steht es bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen frei, Mängelansprüche geltend zu machen. Wir haften ansonsten nach unserer Wahl auf Nacherfüllung, Minderung oder Ersatzlieferung oder wir berechtigen den Vertragspartner zum Rücktritt.

Rügepflicht

a) Dem Käufer obliegt es, einen Mangel zu rügen: Ist der Käufer Verbraucher, so ist er verpflichtet, Sach- und Rechtsmängel innerhalb von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem er einen solchen Mangel festgestellt hat, PROCON SYSTEM GMBH gegenüber vorzugsweise schriftlich anzuzeigen. Die Mängel sind dabei so detailliert, wie dem Käufer möglich, zu beschreiben. Ansonsten sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Kaufleute haben bei Empfang der Ware diese unverzüglich nach § 377 HGB zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich zu rügen. Mängel, die später auftauchen, sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Kommt der Käufer dem nicht nach, so gilt die Ware als genehmigt und somit vertragsgemäß. Tauchen versteckte Mängel in der Folge auf, gilt vorstehender Satz entsprechend.
b) Die Rügefrist beginnt, sofern eine Installation geschuldet ist, erst mit kompletter Lieferung und Installation des Gesamtsystems. Ansonsten beginnt sie mit Erhalt der Ware.
c) Der Kunde hat der PROCON SYSTEM GMBH auf Anforderung die Möglichkeit zu verschaffen, durch Zurverfügungstellung der beanstandeten Ware auf Berechtigung oder Rüge nachzuprüfen. Verletzt der Käufer einen der vorstehenden Punkte, so verliert er damit hinsichtlich der festgestellten Mängel jegliche Mängelansprüche.
3. Mängel, die trotz sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar waren (versteckte Mängel), sind nach ihrer Entdeckung unverzüglich wie vorgenannt zu rügen. Anderenfalls gilt die Ware auch in soweit als vertragsgemäß. In jedem Fall ist die Beanstandung eines versteckten Mangels nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist ausgeschlossen.
4. Unbeschadet der in der Ziffer 2 bezeichneten gesetzlichen Mängelansprüche, gewähren wir auf alle elektrischen und mechanischen Teile 1 Jahr Garantie. Die Garantie erstreckt sich auf einen Austausch der defekten gegen funktionsfähige Teile, umfasst jedoch nicht den Ersatz der Kosten für die aufgewendete Arbeits- und Fahrzeit. Die Garantiefrist beginnt mit der Auslieferung der Ware. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie ist die unverzügliche schriftliche Mängelanzeige durch den Käufer. Ansprüche aus der Garantie sind ausgeschlossen, sofern der Käufer das Gerät nicht sachgerecht in Betrieb genommen oder behandelt hat.
5. Verzögerung der Leistung: PROCON SYSTEM GMBH haftet, sofern kein Rücktritt nach § 1 Abs. 6 erfolgt ist, bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Inhabers oder dessen Vertreters oder Personen, derer sich PROCON SYSTEM GMBH zur Vertragserfüllung behilft, nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung des Verkäufers für den Schadensersatz neben der Leistung auf 5% vom Warenwert und für den Schadensersatz statt der Leistung auf ebenfalls 5% begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind – auch nach Ablauf einer PROCON SYSTEM GMBH gegenüber gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 5.Haftung für Schäden

1. Für Schäden, die durch Mangel der Ware, irrtümliche Falschlieferung oder fehlerhafte Verpackung den Rechtsgütern des Käufers einschließlich seines Vermögens entstehen, haften wir nur, soweit diese auf grob fahrlässiges Verhalten unserer gesetzlichen Vertreter oder leitender Angestellten zurückzuführen sind. Nichtkaufleuten gegenüber stehen wir auch für grob fahrlässiges Verhalten unserer Erfüllungsgehilfen ein. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist in jedem Fall ausgeschlossen.
2. Für andere als die vorstehend geregelten Schäden gilt ebenfalls der in Ziffer 1 niedergelegte Haftungsmaßstab, im übrigen gilt § 4.
3. Auf die Bestimmungen in § 1 Ziffer 3 wird ausdrücklich verwiesen.

 § 6.Haftungsausschluss während Wartungszeit

PROCON SYSTEM GMBH haftet für während notwendiger Wartung eintretender Schäden nur nach Maßgabe des § 5. Für vorsätzliches Handeln Dritter wie Diebstahl, Hausfriedensbruch stehen wir in keinem Falle ein.

 § 7.Eigentumsvorbehalt

1. Das Eigentum an der Ware geht erst mit vollständiger Kaufpreisbezahlung und Begleichung aller übrigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung auf den Käufer über. Solange der Käufer seine Verbindlichkeiten uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt, ist er zur Weiterverwendung der Ware im üblichen Geschäftsgang befugt.
2. Der Käufer tritt hierdurch die sich aus der Weiterverwendung (z.B. Verkauf) der Vorbehaltware ergebenden Ansprüche gegen Dritte mit sämtlichen Nebenrechten zur Sicherung aller unserer Forderungen an uns ab. Wird Vorbehaltware zusammen mit anderen Sachen zu einem Gesamtpreis veräußert, beschränkt sich die Abtretung auf den anteiligen Betrag unserer Rechnung für die Vorbehaltware.
3. Der Käufer ist bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang zur Einziehung seiner Forderungen aus einer Weiterverwendung der Vorbehaltware befugt. Befindet er sich in Zahlungsverzug oder bestehen sonst Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit (vgl. §2,Ziffer 5), hat er sich jeder Verfügung über die Forderung zu enthalten, die Abtretung seinem Abnehmern gegenüber offen zulegen und uns sämtliche Auskünfte und Unterlagen zu geben, die sich auf dem Bestand der in unserem Eigentum stehenden Waren bzw. auf die an uns abgetretenen Forderungen beziehen.
4. Angriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, hinsichtlich der Vorbehaltware und der abgetretenen Ansprüche, sind uns unverzüglich mitzuteilen.

 § 8.Geltendes Recht; Erfüllungsort; Gerichtsstand

Es findet Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist örtlicher Gerichtsstand Wunsiedel. Erfüllungsort ist der Sitz der PROCON SYSTEM GMBH.

 § 9.Unwirksame Klauseln

Sollte eine der oben aufgeführten Regelungen unwirksam sein, dann wird nur die betroffene Teilregelung durch die gesetzliche Regelung ersetzt. Die Vertragschließenden bekunden, um nicht die Vertragsbeziehung insgesamt zu gefährden, die Absicht, die Klausel durch eine Absprache zu ergänzen, die dem Gewollten am nächsten kommt.

Scroll to Top