a) Dem Käufer obliegt es, einen Mangel zu rügen: Ist der Käufer Verbraucher, so ist er verpflichtet, Sach- und Rechtsmängel innerhalb von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem er einen solchen Mangel festgestellt hat, PROCON SYSTEM GMBH gegenüber vorzugsweise schriftlich anzuzeigen. Die Mängel sind dabei so detailliert, wie dem Käufer möglich, zu beschreiben. Ansonsten sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Kaufleute haben bei Empfang der Ware diese unverzüglich nach § 377 HGB zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich zu rügen. Mängel, die später auftauchen, sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Kommt der Käufer dem nicht nach, so gilt die Ware als genehmigt und somit vertragsgemäß. Tauchen versteckte Mängel in der Folge auf, gilt vorstehender Satz entsprechend.
b) Die Rügefrist beginnt, sofern eine Installation geschuldet ist, erst mit kompletter Lieferung und Installation des Gesamtsystems. Ansonsten beginnt sie mit Erhalt der Ware.
c) Der Kunde hat der PROCON SYSTEM GMBH auf Anforderung die Möglichkeit zu verschaffen, durch Zurverfügungstellung der beanstandeten Ware auf Berechtigung oder Rüge nachzuprüfen. Verletzt der Käufer einen der vorstehenden Punkte, so verliert er damit hinsichtlich der festgestellten Mängel jegliche Mängelansprüche.
3. Mängel, die trotz sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar waren (versteckte Mängel), sind nach ihrer Entdeckung unverzüglich wie vorgenannt zu rügen. Anderenfalls gilt die Ware auch in soweit als vertragsgemäß. In jedem Fall ist die Beanstandung eines versteckten Mangels nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist ausgeschlossen.
4. Unbeschadet der in der Ziffer 2 bezeichneten gesetzlichen Mängelansprüche, gewähren wir auf alle elektrischen und mechanischen Teile 1 Jahr Garantie. Die Garantie erstreckt sich auf einen Austausch der defekten gegen funktionsfähige Teile, umfasst jedoch nicht den Ersatz der Kosten für die aufgewendete Arbeits- und Fahrzeit. Die Garantiefrist beginnt mit der Auslieferung der Ware. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie ist die unverzügliche schriftliche Mängelanzeige durch den Käufer. Ansprüche aus der Garantie sind ausgeschlossen, sofern der Käufer das Gerät nicht sachgerecht in Betrieb genommen oder behandelt hat.
5. Verzögerung der Leistung: PROCON SYSTEM GMBH haftet, sofern kein Rücktritt nach § 1 Abs. 6 erfolgt ist, bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Inhabers oder dessen Vertreters oder Personen, derer sich PROCON SYSTEM GMBH zur Vertragserfüllung behilft, nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung des Verkäufers für den Schadensersatz neben der Leistung auf 5% vom Warenwert und für den Schadensersatz statt der Leistung auf ebenfalls 5% begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind – auch nach Ablauf einer PROCON SYSTEM GMBH gegenüber gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.